Waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung
WAS IST DIE WAFFENRECHTLICHE VERLÄSSLICHKEITSPRÜFUNG?
Bewerber um eine Waffenbesitzkarte (Erwerb und Besitz einer Waffe) oder einen Waffenpass (Erwerb, Besitz und Führen einer Waffe) müssen sich gemäß der Durchführungsverordnung zum Waffengesetz 1997 einer sog. waffenrechtlichen Verlässlichkeitsprüfung unterziehen. Der zweite Teil der österreichischen Waffengesetz-Novelle inklusive der Novelle der Waffengesetz-Durchführungsverordnung ist mit 28. April 2026 in Kraft getreten.
Die Ergebnisse dieser Überprüfung geben Aufschluss darüber, ob ein Mensch, insbesondere unter psychischer Belastung, dazu neigt, mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder diese leichtfertig zu verwenden.
ABLAUF
Elemente der Begutachtung:
Die Begutachtung umfasst ein Vorgespräch, die Anwendung psychologischer Tests und Fragebögen sowie ein abschließendes Explorationsgespräch.
Zusätzlich beantworten Sie einen Fragebogen zu wichtigen Daten aus Ihrem Lebenslauf. Weitere computergestützte Fragebögen erfassen Ihre Einstellungen und Persönlichkeitsmerkmale, die wichtig für den Umgang mit Waffen sind (z.B. emotionale Stabilität und psychische Belastbarkeit, Selbstregulation, Impulskontrolle und Risikoverhalten, Selbstkonzept und Selbstwirksamkeit, gewissenhaftes Verhalten, soziale Verträglichkeit, dissoziales Verhalten sowie Psychopathologie (inkl. Selbst- und Fremdgefährdung).
Nach der Überprüfung wird das Testergebnis mit Ihnen besprochen.
Im Falle einer positiven Beurteilung bekommen Sie das klinisch-psychologische Gutachten zur waffenrechtlichen Verlässlichkeit übermittelt. Das positive Gutachten muss gemeinsam mit anderen Unterlagen - wie beispielsweise den Waffenführerschein - bei der zuständigen Verwaltungsbehörde vorgelegt werden, um das Waffendokument ausgestellt zu bekommen.
TIPPS UND HINWEISE
Bitte trinken Sie ab dem Abend vor dem Test keinen Alkohol
Kommen Sie ausgeschlafen und ausgeruht zur Testung/zum Gespräch
Nehmen Sie Medikamente nur dann ein, wenn diese ständig ärztlich verordnet sind (z.B. Blutdruckmittel). Bitte nehmen darüber hinaus auf keinen Fall irgendwelche Medikamente (z.B. Beruhigungsmittel), sie könnten Ihre körperliche Verfassung beeinträchtigen
Bitte bringen Sie Ihren Lichtbildausweis (z. B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) mit
Wenn Sie Brillenträger sind, nehmen Sie bitte unbedingt Ihre Brille mit
Wenn Sie kurzfristig verhindert sind, geben Sie bitte Bescheid. Ein anderer freut sich über einen freigewordenen Termin und Sie können selbstverständlich einen neuen Termin vereinbaren