Eine Narkose bei zahnärztlichen Behandlungen ist in der Regel eine Privatleistung und muss von den PatientInnen selbst getragen werden. In Ausnahmefällen, wie etwa einer Zahnbehandlungsphobie, kann eine (Teil-) Kostenübernahme durch die Krankenkasse erwirkt werden.

Personen, die sehr große Angst vor Spritzen oder zahnärztlichen Behandlungen haben, meiden Kontrollbesuche und suchen erst dann einen Zahnarzt auf, wenn sie schon über einen langen Zeitraum unter starken Schmerzen leiden. Wenn sie an den Zahnarztbesuch denken, leiden sie häufig unter Schweißausbrüchen, Herzrasen, Übelkeit und starken Angstzuständen. In solchen Fällen ist eine dentale Behandlung meist nur unter einer Vollnarkose möglich – die Kosten dafür sind in der Regel selbst zu tragen. Liegt aber eine, durch ein klinisch-psychologisches Gutachten diagnostizierte Zahnbehandlungsphobie vor, ist eine (Teil-) Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse möglich.

Ablauf der Begutachtung

  • Anamnesegespräch

  • Explorationsgespräch (Belastungsfaktoren, Leidensdruck, …)

  • Testpsychologische Untersuchung (Persönlichkeit, Leistungsfähigkeit, …)

  • Dauer: ca. 2-3 Stunden

Das Gutachten wird in der Regel gleich erstellt und erhalten Sie dieses inklusive einer Empfehlung für die Krankenkasse bezüglich der Kostenübernahme noch am selben Tag ausgehändigt.

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