Klinisch-psychologisches Gutachten zur Aufnahme in den Polizeidienst

Im Zuge des Auswahlverfahrens bei der Polizei zur Aufnahme in den Polizeidienst ist am ersten Tag ein „klinisch-psychiatrisches Testverfahren“, welches aus drei Teilen besteht, zu absolvieren. Sollten hier in der Auswertung Auffälligkeiten festgestellt werden, kann ein klinisch-psychologisches Gutachten beigebracht werden. Das Auswahlverfahren kann weiter fortgesetzt werden. Wenn die klinisch-psychiatrische Auffälligkeit per Gutachten widerlegt wurde und in weiterer Folge dieses Gutachten vom Polizeiarzt einer Sichtung und Beurteilung unterzogen wurde, kann die Person für eine mögliche Aufnahme in den Exekutivdienst berücksichtigt werden.

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